Endbenutzer-Lizenzvertrag Bitloc App
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) ist zwischen SIGA Services AG („Lizenzgeberin“), und dem Endbenutzer (nachfolgend auch „Nutzer“) vereinbart und kommt entweder durch Unterzeichnung (handschriftlich oder elektronisch) oder durch eine andere Form der elektronischen Willenserklärung, wie z.B. das Anklicken einer Download-Schaltfläche oder Ähnliches, zustande. Die Annahme dieser Vereinbarung oder die Nutzung der lizenzierten App („Bitloc App“) bedeutet, dass der Nutzer die vorliegenden Bedingungen dieses EULA gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Wenn der Endbenutzer dieses EULA nicht akzeptiert, darf er die Bitloc App nicht verwenden.
I. Definitionen
„Verbundene Unternehmen“ beinhaltet sämtliche Gesellschaften, welche direkt oder indirekt von der obersten Muttergesellschaft der SIGA Services AG gehalten oder kontrolliert werden, einschliesslich der obersten Muttergesellschaft von SIGA Services AG.
„Dokumentation“ bedeutet jegliche von der Lizenzgeberin oder von verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellte Dokumentation im Zusammenhang mit der Bitloc App (Print, PDF oder in der Bitloc App integriert).
„Bitloc Produkte und Dienstleistungen“ bedeutet jegliche von der Lizenzgeberin oder von verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellte Produkte oder Dienstleistungen.
„lizenzierte App“ oder „Bitloc App“ beinhaltet die Applikation sowie jegliche damit in Verbindung stehende Modifikationen, welche dem Nutzer von der Lizenzgeberin via Apple App Store im Rahmen des vorliegenden EULA zur Verfügung gestellt wird.
II. Lizenz
Die Lizenzgeberin gewährt dem Nutzer eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Installation und Nutzung der Bitloc App auf allen die Installationsvoraussetzungen erfüllenden Apple Geräte, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Nutzers befinden, und gemäss den Nutzungsregeln, die in den Apple Media Services Bestimmungen festgelegt sind, mit der Ausnahme, dass die Bitloc App von anderen Konten, die mit dem Käufer über Family Sharing oder Volumenkäufe verbunden sind, aufgerufen und genutzt werden kann.
Während der Laufzeit dieser EULA kann die Lizenzgeberin dem Nutzer von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen Updates, Upgrades, Patches, Fixes oder neue Versionen der Bitloc App zur Verfügung stellen, die vom Nutzer heruntergeladen und installiert werden können. Alle derartigen Änderungen an der Bitloc App und jeder zusätzliche Programmcode, der dem Nutzer zur Verfügung gestellt wird, unterliegen ebenfalls den in diesem EULA festgelegten Bedingungen und Einschränkungen.
Die Bitloc App kann freie und quelloffene lizenzierte Anwendungen oder Softwarekomponenten (nachfolgend „FOSS“) von Dritten enthalten. FOSS ist gegebenenfalls von diesen Dritten unter gesonderten Bedingungen lizenziert. Ist die Lizenzgeberin aufgrund von FOSS verpflichtet, die in der Bitloc App verwendeten freien und quelloffenen Komponenten der Bitloc App in Form des Quellcodes zur Verfügung zu stellen, wird die Lizenzgeberin dem Nutzer diesen Quellcode auf schriftliche Anforderung zur Verfügung stellen.
Alle Eigentumsrechte, Rechte und geistigen Eigentumsrechte an der Bitloc App und der Dokumentation sowie an allen Kopien der Bitloc App und der Dokumentation verbleiben bei der Lizenzgeberin und/oder ihren verbundenen Unternehmen und allfälligen Dritt-Lizenzgebern. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in diesem EULA gewährt werden, bleiben der Lizenzgeberin und/oder ihren verbundenen Unternehmen und allfälligen Dritt-Lizenzgebern vorbehalten. Die Bitloc App ist durch das schweizerische Urheberrecht und anwendbare internationale Verträge geschützt.
III. Pflichten des Nutzers
Sofern in diesem EULA nicht anders festgelegt oder durch zwingendes anwendbares Recht gestattet, darf der Nutzer
- die Bitloc App ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Lizenzgeberin nicht an Dritte übertragen, verleihen, vermieten, veröffentlichen oder zu deren Gunsten nutzen;
- die Bitloc App nicht einem Reverse Engineering unterziehen, nicht zurückentwickeln, nicht dekompilieren, nicht disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Bitloc App zu ermitteln. Das Recht des Nutzers zum Reverse Engineering oder zur Dekompilierung der Bitloc App aufgrund gesetzlicher oder zwingender rechtlicher Vorschriften, insbesondere wenn dies erforderlich ist, um die vertraglich zugesicherte Funktionalität oder Interoperabilität der Bitloc App mit anderen Computerprogrammen zu erreichen, bleibt hiervon unberührt. Vor einem solchen Versuch, die Bitloc App einem Reverse Engineering zu unterziehen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise den Quellcode zu ermitteln, hat der Nutzer die Lizenzgeberin schriftlich aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die vertraglich zugesicherte Funktionalität oder Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen zu erreichen;
- die Bitloc App in anderer Weise zu ändern, anzupassen oder mit Drittsoftware zu verbinden. Der Nutzer darf die Bitloc App zudem nicht zum Zwecke der Entwicklung oder Verbesserung einer durch den Nutzer oder einen Dritten lizenzierten Anwendung oder eines anderen Produkts zu verwenden, das mit der Bitloc App oder den Produkten und Dienstleistungen der Lizenzgeberin oder und/oder deren verbundenen Unternehmen im Wettbewerb steht;
- darf die Bitloc App nicht in Verbindung mit nicht autorisierten Produkten verwenden, insbesondere nicht in Verbindung mit Produkten oder Dienstleistungen, die nicht von der Lizenzgeberin oder deren verbundenen Unternehmen autorisiert werden;
- trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit der Systeme und Daten des Nutzers;
- ist – vorbehaltlich Abschnitt V./A. dieses EULA – allein haftbar für alle Ansprüche oder Forderungen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Bitloc App gegen den Nutzer erhoben werden. Der Nutzer haftet ferner für jede Verletzung dieses EULA durch einen Dritt-Nutzer der Bitloc App auf dem Gerät des Nutzers;
- ist allein dafür verantwortlich, die Bitloc App nicht in ein Land zu versenden, zu transportieren, zu exportieren oder in irgendeiner Weise zu verwenden, in dem dies durch Exportgesetze, -vorschriften oder -regelungen gleich welcher Art verboten ist. Insbesondere sichert der Nutzer zu und gewährleistet, dass (i) er sich nicht in einem Land befindet, das von der US-Regierung mit einem Embargo belegt wurde oder von der US-Regierung als „Terroristenunterstützungsland“ eingestuft wurde; und (ii) er sich nicht auf einer von der US-Regierung erstellten Sanktionenliste befindet.
Der Nutzer erkennt an, dass die Lizenzgeberin und nicht Apple für alle Ansprüche des Nutzers oder Dritter im Zusammenhang mit der Bitloc App oder dem Besitz und/oder der Nutzung der Bitloc App durch den Nutzer verantwortlich ist. Dies gilt einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: (i) Ansprüche aus Produkthaftung; (ii) Ansprüche, sofern die Bitloc App nicht den anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entspricht; und (iii) Ansprüche, die sich aus Konsumentenschutz-, Datenschutz- oder ähnlichen Gesetzen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Ansprüche im Zusammenhang mit der allfälligen Nutzung der HealthKit und HomeKit Frameworks durch die Bitloc App.
Der Nutzer erkennt zudem an und stimmt zu, dass Apple und die mit Apple verbundenen Unternehmen Drittbegünstigte dieses EULA sind und dass Apple nach Annahme der Bedingungen dieses EULA durch den Nutzer berechtigt ist (und dieses Recht als angenommen gilt), die Bestimmungen dieses EULA gegen den Nutzer als Drittbegünstigten durchzusetzen.
IV. Datenbearbeitung/Standortfreigabe
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Lizenzgeberin technische Daten und damit zusammenhängende Informationen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf technische Informationen über das Endbenutzergerät, die System- und Anwendungssoftware und Peripheriegeräte, die in regelmäßigen Abständen erfasst werden, um die Bereitstellung von Software-Updates, Produktsupport und anderen Dienstleistungen für den Nutzer (falls zutreffend) im Zusammenhang mit der Bitloc App zu erleichtern, sammeln und verwenden darf. Die Lizenzgeberin kann diese Informationen, solange sie in einer Form vorliegen, die den Nutzer nicht persönlich identifiziert, zur Verbesserung seiner Produkte oder zur Bereitstellung von Dienstleistungen oder Technologien für den Nutzer verwenden.
Die Bitloc-App erfasst und verarbeitet Standortdaten, um dem Nutzer bestimmte Funktionen und Dienstleistungen bereitzustellen. Diese Standortdaten werden ausschließlich erfasst, wenn der Nutzer der Bitloc App die Erlaubnis zur Standortfreigabe erteilt. Die Standorterfassung erfolgt durch GPS, WLAN oder andere technische Mittel zur Bestimmung des aktuellen Standorts.
Zusätzlich zu den Standortdaten erfasst und speichert die Bitloc App auch Bilddateien, die der Nutzer mit der Bitloc App aufnimmt oder hochlädt. Diese Bilddateien können automatisch mit den erfassten Standortdaten verknüpft werden, um zusätzliche Funktionen zu ermöglichen, wie z.B. die automatische Zuweisung zu einem Ansprechpartner bei der Lizenzgeberin und die Bereitstellung personalisierter Inhalte und Empfehlungen.
Die Erfassung und Verarbeitung von Standortdaten erfolgt nur mit der Einwilligung des Nutzers. Der Nutzer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem er die Standortfreigabe in den Einstellungen der Bitloc App oder seines Geräts deaktiviert. Der Nutzer nimmt diesbezüglich zur Kenntnis, dass bestimmte Funktionen der Bitloc App möglicherweise nicht mehr vollumfänglich zur Verfügung stehen, wenn die Standortfreigabe deaktiviert ist.
Der Nutzer ist selbst für die mittels der Bitloc App verarbeiteten Daten und Informationen verantwortlich und trägt diesbezüglich die alleinige Verantwortung für Inhalt, Qualität und Nutzbarkeit dieser Daten und Informationen zu einem bestimmten Zweck. Der Nutzer sichert in diesem Zusammenhang der Lizenzgeberin zu, dass die von ihm mittels der Bitloc App verarbeiteten Daten und Informationen weder direkt noch indirekt Rechte Dritter verletzen.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Lizenzgeberin in der jeweils aktuell gültigen Fassung, welche unter www.bitloc.com/de/datenschutz abrufbar ist.
V. Gewährleistung und Haftungsausschlüsse
Die Lizenzgeberin stellt die Bitloc App – vorbehältlich gesetzlich zwingender Vorschriften – ohne Gewähr zur Verfügung und lehnt jegliche Gewährleistung in Bezug auf die Bitloc App ab. Namentlich leistet die Lizenzgeberin keine Gewähr für die Eignung der Bitloc App für einen bestimmten Zweck. Die Lizenzgeberin übernimmt ferner keine Gewährleistung dafür, dass die Bitloc App ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei funktioniert. Jegliche Kommunikation über die Bitloc App durch die Lizenzgeberin oder deren verbundenen Unternehmen, insbesondere über die Funktionalität der Bitloc App, dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Zusicherung oder Garantie dar.
Sollte die Bitloc App zwingend gesetzlich anwendbaren Gewährleistungen nicht entsprechen, kann der Nutzer Apple benachrichtigen, und Apple wird dem Nutzer den Kaufpreis für die Bitloc App erstatten. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, hat Apple keine weiteren Gewährleistungsverpflichtungen in Bezug auf die Bitloc App. Apple ist ferner nicht verpflichtet, Wartungs- und Unterstützungsleistungen in Bezug auf die Bitloc App zu erbringen.
VI. Haftung und Freistellung
A. Freistellung für Ansprüche aus Verletzung geistigen Eigentums
Die Lizenzgeberin hält den Nutzer schadlos und verteidigt ihn auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche gegen den Nutzer, die darauf beruhen, dass die Bitloc App geistiges Eigentum Dritter verletzen soll, und zahlt dem Nutzer jeglichen Schadenersatz, der dem Nutzer von einem zuständigen Gericht auferlegt oder in einem Vergleich vereinbart wurde, vorausgesetzt, dass der Nutzer kommt gegenüber der Lizenzgeberin folgenden Pflichten jeweils unverzüglich nach:
- eine schriftliche Mitteilung über den von einem Dritten geltend gemachten Anspruch geben;
- alle angeforderten Informationen und angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit dem Anspruch zur Verfügung stellt und
- die alleinige Befugnis zur Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs der Lizenzgeberin überlassen.
Die Lizenzgeberin wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Nutzers keine Haftung anerkennen oder Verpflichtungen im Namen des Nutzers eingehen. Der Nutzer darf die Zustimmung nur bei Vorliegen wichtiger Gründe verweigern, welche er nachvollziehbar zu begründen hat.
B. Haftungsbeschränkung
Jegliche Haftung der Lizenzgeberin und gegebenenfalls deren verbundenen Unternehmen für Ansprüche und Schäden im Zusammenhang mit diesem EULA wird im gesetzlich zulässigen Mass ausgeschlossen. In keinem Fall haften die Lizenzgeberin und gegebenenfalls deren verbundenen Unternehmen für indirekte oder Folgeschäden, für Produktionsausfall, für Betriebsunterbrechung, für Datenverlust oder entgangenen Gewinn.
VII. Laufzeit und Beendigung
Die Lizenzgeberin ist berechtigt, dieses EULA mit sofortiger Wirkung durch Benachrichtigung des Nutzers zu kündigen, wenn ein triftiger Grund vorliegt, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf
- unbefugte Installation oder Nutzung der Bitloc App durch den Nutzer;
- Anmeldung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Nutzer;
- jede andere Verletzung dieses EULA durch den Nutzer, die auch nach Ansetzung einer Frist von 30 Tagen zur Behebung der Verletzung nicht behoben wurde.
Bei Beendigung dieser EULA endet die hierin gewährte Lizenzen automatisch und der Nutzer ist verpflichtet, alle Kopien der Bitloc App und der Dokumentation unverzüglich zu entfernen und zu vernichten.
VIII. Kontakt
Sämtliche Fragen, Reklamationen oder Beschwerden von Nutzern bezüglich der Bitloc App sind an folgenden Kontakt zu richten:
SIGA Services AG
Rütmattstrasse 7
6017 Ruswil
+41 41 499 6969
webmaster@siga.swiss
IX. Allgemeine Bestimmungen
Sowohl die Lizenzgeberin als auch deren verbundene Unternehmen sind berechtigt, die Rechte und Pflichten der Lizenzgeberin aus diesem EULA auszuüben bzw. zu erfüllen.
Dieses EULA und die hierunter gewährten Lizenzen dürfen vom Nutzer nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Lizenzgeberin abgetreten, unterlizenziert oder anderweitig (gesetzlich oder anderweitig) übertragen werden.
Die Lizenzgeberin behält sich das Recht vor, diese EULA jederzeit zu ändern oder zu ergänzen und wird den Nutzer auf angemessene Weise über solche Änderungen oder Ergänzungen informieren. Durch die fortgesetzte Nutzung der Bitloc App erklärt sich der Nutzer mit der vollständigen Verbindlichkeit solcher Änderungen oder Ergänzungen einverstanden. Andernfalls erlischt die Lizenz und der Nutzer ist nicht mehr berechtigt, die Bitloc App zu nutzen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses EULA ungültig, nichtig oder unwirksam sein oder werden, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um gültige und/oder wirksame Ersatzbestimmungen für die ungültigen/unwirksamen Bestimmungen zu vereinbaren. Die Ersatzbestimmungen müssen in ihrer wirtschaftlichen Wirkung den unwirksamen Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise angenommen werden kann, die Parteien hätten den Vertrag auf der Grundlage dieser neuen Bestimmungen geschlossen. Können solche Bestimmungen nicht vereinbart werden, so berührt die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses EULA nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses EULA, es sei denn, die unwirksamen Bestimmungen sind für dieses EULA von so wesentlicher Bedeutung, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten dieses EULA ohne die unwirksamen Bestimmungen nicht geschlossen.
Auf dieses EULA findet ausschliesslich schweizerisches Recht, ohne Bezugnahme auf die Bestimmungen des internationalen Privatrechts, Anwendung. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen sind die Gerichte am Sitz der Lizenzgeberin für alle Streitigkeiten zuständig, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem EULA ergeben. Wenn der Nutzer ein Konsument ist und seinen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union, in der Schweiz, in Norwegen oder in Island hat, gelten die Gesetze und der Gerichtsstand am Wohnsitz des Nutzers.